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Arbeitsmedizinische Betreuung nach § 3 ASiG |
Alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt - Der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen ist eine Grundvoraussetzung für gesunde und erfolgreich arbeitende Mitarbeiter. Das Arbeitsschutzgesetz formuliert hierbei die essentiellen Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen.
Das Institut für Arbeitsmedizin arbeitet unter voller Einbeziehung der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz sowie der Unfallverhütungsvorschrift. Unsere Dienstleistung besteht darin, sachgemäß und professionell in arbeitsmedizinischer Hinsicht zu beraten und zusammen mit den Verantwortlichen Ihres Unternehmens effiziente und sachdienliche Lösungen zu erarbeiten.
Die betriebliche Gesundheitsförderung kann als lohnende Investition in die Mitarbeiter verstanden werden, welche sich auf die Wirtschaftlichkeit und Produktivität des Unternehmens auswirkt (mehr zum Thema). Zusätzliches Engagement, sowie Motivation und mehr Einsatzfähigkeit durch minimierte Arbeitsunfähigkeit sparen Kosten und sorgen für ein positives Betriebsklima. Das Institut für Arbeitsmedizin arbeitet hierbei als kompetenter Partner an Ihrer Seite.
Auf Basis der in § 3 ASiG beschriebenen Aufgabenbereiche des Betriebsmediziners können beispielsweise folgende Dienstleistungen angeboten werden:
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Unterstützung bei der Verwirklichung der Vorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes;
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Regelmäßige Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen;
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Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses;
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Teilnahme an betrieblichen Maßnahmen der Gesundheitsförderung soweit möglich;
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Zusammenarbeit mit Verantwortungsträgern zur Beseitigung betrieblich-medizinischer Mängel;
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Unterstützung bei der Durchsetzung der Nutzung von Körperschutzmitteln etc.
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Arbeitsmedizinische Untersuchung und Beurteilung der Arbeitnehmer;
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Untersuchung der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen;
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Individuelle Risikoanalyse und Auswertung der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchung;
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Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an den Arbeitnehmer falls gewünscht.
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Analyse der betrieblichen Begehungsergebnisse;
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Ermittlung der betriebsspezifischen Risikofelder und Verletzungsherde aus arbeitsmedizinischer Sicht;
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Ermittlung der betriebsspezifischen Krankheits- und Gesundheitsrisikotendenzen;
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Belastungsanalysen.
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Information und Beratung der Geschäftsführung, der Mitarbeiter sowie der Mitarbeitervertretung;
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Krankheits- und Unfallverhütungsberatung;
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Beratung bei der Planung und Unterhaltung von betrieblichen, sozialen und sanitären Einrichtungen;
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Beratung bei der Auswahl von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen sowie Körperschutzmitteln;
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Beratung in Fragen der Arbeitshygiene, des Arbeitsrhythmus, der Pausenregelung sowie der Arbeitszeit;
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Rückenschule und ergonomischen Beratung zur Gestaltung der Arbeitsplätze;
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Arbeitspsychologische Beratung, Ernährungsberatung, Suchtberatung, Stresshilfe und Raucherentwöhnung;
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Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Planung und Schulung der Helfer in Erster Hilfe.
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